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Isabell Franz ist Mutter geworden. Doch statt Glück empfand sie Angst und Traurigkeit. Die junge Mutter erlitt einen Nervenzusammenbruch und wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Sie spricht mit uns darüber, wie sie die postnatale Depression überwand.
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Wenn der Verkehr stockt oder lange Umleitungen drohen, ist der Frust bei Autofahrern groß – auch in Rostock, Bad Doberan, Sanitz und Güstrow. Der OZ-Staumelder gibt einen Überblick über aktuelle Staus, Baustellen, Unfälle und Verzögerungen auf den wichtigsten Strecken.
Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Mo., 04:15 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | So., 05:30 Uhr

Verkehrsunfall nach Rotlichtfahrt

Rostock-Toitenwinkel (PIHR) • Nach der Kollision zweier Fahrzeuge heute Vormittag in Rostock wurde ein Pkw Mitsubishi von der Straße geschleudert und blieb auf der Seite liegen. Die Fahrerin (28) und ihre drei Kinder im Alter von 2,4 und 7 Jahren mussten anschließend zur Untersuchung ins Krankenhaus verbracht werden. Schwer verletzt wurde aber offensichtlich keiner der Betroffenen.


Der Verkehrsunfall ereignete sich heute gegen 09:30 Uhr im Stadtteil Toitenwinkel. Ausgelöst wurde der Unfall nach jetzigem Ermittlungsstand von der Fahrerin (80) eines Pkw Nissan Micra, die den Kreuzungsbereich Toitenwinkler Allee / Hinrichsdorfer Straße bei "Rot" passierte und dabei den von links kommenden Mitsubishi rammte. Der Mitsubishi überschlug sich und blieb dann auf der Seite liegen. Die 28-jährige Fahrerin und ihre drei Kinder konnten mit Unterstützung eines Zeugen den Pkw verlassen und wurden anschließend zur Untersuchung ins Krankenhaus eingeliefert. Die 80-jährige Nissanfahrerin wurde ebenfalls leicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von insgesamt mehr als 10.000 Euro. Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern weiter an.


Offenbar haben unmittelbar nach dem Unfall mehrere Verkehrsteilnehmer weder angehalten noch erste Hilfe geleistet, sondern die Unfallstelle ohne jegliche Reaktion umfahren. Die Rostocker Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass so ein Verhalten ist nicht nur beschämend ist, sondern ggf. auch eine Straftat darstellt (§ 323 StGB).

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 22:09 Uhr | Seitenaufrufe: 136
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