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Quelle: HRO-News.de | So., 17:08 Uhr
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Rostocker Rossmann-Filiale schließt, Geschäft in Kühlungsborn wird neu eröffnet - Bild: OSTSEE-ZEITUNG
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Quelle: OSTSEE-ZEITUNG | Di., 17:20 Uhr
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Quelle: HRO-News.de | Mo., 07:32 Uhr

Widerstand gegen Polizeibeamte auf dem Doberaner Platz in Rostock

Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt (PIHR) • Zu einem Widerstand gegen Polizeibeamte kam es am Dienstag, den 14.
Juli 2015 gegen 16:25 Uhr auf dem Doberaner Platz in Rostock. Zwei
Männer im Alter von 28 und 31 Jahren hatten zunächst in der Doberaner
Straße auf Höhe der Hausnummer 115 einen 30-jährigen Mann, der mit
einer Kollegin vor dem Haus saß, angegriffen. Ohne erkennbaren Grund
nahm einer der beiden Tatverdächtigen einen Stuhl und versuchte, dem
30-Jährigen damit auf den Kopf zu schlagen. Dieser ersten Attacke
konnte er ausweichen, jedoch nicht den drei Faustschlägen, die ihn
dann gegen den Kopf trafen. Dabei erlitt er ein starkes Hämatom unter
dem linken Auge und begab sich selbständig in ärztliche Behandlung.
Beide Tatverdächtigen gingen anschließend weiter in Richtung
Doberaner Platz. Auf Höhe einer Bäckerei wurden sie von zwei
herbeigerufenen Polizeibeamten angesprochen und versucht anzuhalten.
Der 31 Jahre alte Tatverdächtige schlug unvermittelt einem der beiden
Beamten mit der Faust ins Gesicht. Bei dem Versuch ihn daraufhin zu
Boden zu bringen, trat und schlug der Mann weiter um sich und
versuchte mit dem Kopf in Richtung der Polizeibeamten zu stoßen.
Diesen gelang es zu zweit, den Tatverdächtigen zu überwältigen.
Währenddessen versuchte der zweite Tatverdächtige, den 31-Jährigen zu
befreien und griff dabei ebenfalls die Beamten an, indem er mit
massiver Gewalt nach ihnen schlug und trat. Auch in diesem Fall
konnten die Polizisten den 28 Jahre alten Mann zu Boden zu bringen.
Beide tatverdächtigen Rostocker wurden anschließend zur Dienststelle
verbracht, befinden sich inzwischen aber wieder auf freiem Fuß. Ein
Ermittlungsverfahren gegen sie wurde eingeleitet. Die angegriffenen
Polizeibeamten mussten sich nach den Auseinandersetzungen in
ärztliche Behandlung begeben und sind aufgrund der Schwere ihrer
Verletzungen (Gehirnerschütterung, diverse Prellungen und Hämatome)
vorläufig nicht dienstfähig.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Polizeibericht | Sa., 17.01.1970 - 16:09 Uhr | Seitenaufrufe: 100
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