Wahlbenachrichtigungen in der Hansestadt Rostock erstmals in Briefform / News / Seestadt Rostock
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Die Ostseesparkasse Rostock (Ospa) baut in der Südstadt ein neues Quartier. In welche Gebäude zuerst Leben einzieht und was aus der alten Hauptzentrale Am Vögenteich wird.
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Wahlbenachrichtigungen in der Hansestadt Rostock erstmals in Briefform

Rostock (HRPS) • Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Hansestadt Rostock an alle Wahlberechtigten der Europaparlamentswahl und der Bürgerschaftswahl verschickt. Diese Zustellung erfolgt in Rostock ab 24. April bis 3. Mai 2014. Wer bis 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber nach seiner Meinung nach wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend mit der Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, Wählerverzeichnis und Briefwahlstelle, Warnowallee 31, 18103 Rostock, Tel. 0381 381-1820   Fax 0381 381-1830 in Verbindung setzen.

Die Wahlbenachrichtigung erfolgt in der Hansestadt Rostock in diesem Jahr erstmalig in Briefform. Dies hat Vorteile gegenüber der Wahlbenachrichtigungskarte. Ein Brief rutscht nicht so leicht in die andere Post. Der Umschlag ist eindeutig gekennzeichnet mit "Amtliche Wahlbenachrichtigung". Die Gestaltung ist benutzerfreundlicher mit größerer Schrift, übersichtlicher, zusätzliche Informationen konnten untergebracht werden wie zum Beispiel Öffnungszeiten. Der Antrag auf Erteilung der Wahlscheine ist mit QR-Code versehen. Dadurch wird der Nutzer direkt in das Onlineformular gebracht. Persönliche Angaben sind auf dem Wahlscheinantrag schon vorgedruckt und im Onlineantrag schon hinterlegt.

Das Geburtsdatum muss in jedem Fall noch ergänzt werden (sowohl im schriftlichen Vordruck, als auch im Onlineantrag). Der schriftliche Antrag ist nur mit Unterschrift gültig!
Die Bearbeitung der Anträge wird durch Barcode und Post-ID erleichtert.


Statistische Hintergrundinformationen
Anzahl der Wahlberechtigten bei Erstellung der Wählerverzeichnisse:
Europaparlamentswahl 169.860 Personen, darunter 8.630 Personen, die erstmalig das Europäische Parlament wählen können
Bürgerschaftswahl 174.372 Personen, darunter 6.574 Personen, die erstmalig die Rostocker Bürgerschaft  wählen können

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Sa., 17.01.1970 - 05:23 Uhr | Seitenaufrufe: 242
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